Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Waren und Dienstleistungen auf der Website b2b.pilotix.eu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten des Verkäufers (Betreibers, Lieferanten) fest, bei dem es sich um die Gesellschaft PARTIZAN SECURITY s.r.o. mit Sitz in Křesomyslova 384/17, 140 00 Prag 4 - Nusle, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Nr. 152541, handelt.

Dieses Portal ist ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) bestimmt. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und nicht als Verbraucher. Die Bestimmungen des tschechischen Rechts zum Schutz von Verbrauchern finden daher auf über dieses Portal getätigte Käufe keine Anwendung.

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen") der Gesellschaft PARTIZAN SECURITY s.r.o., Identifikationsnummer: 28909437, USt-IdNr.: CZ28909437, mit Sitz in Křesomyslova 384/17, 140 00 Prag 4 - Nusle, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Nr. 152541, werden gemäß § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, der Tschechischen Republik (nachfolgend das „Bürgerliche Gesetzbuch") geregelt und bestimmen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, die aus dem Kaufvertrag (nachfolgend der „Kaufvertrag") zwischen dem Verkäufer und der anderen Geschäftspartei (nachfolgend der „Käufer") entstehen oder darauf beruhen, geschlossen über den Online-Shop des Verkäufers. Der Online-Shop des Verkäufers ist unter der Website b2b.pilotix.eu (nachfolgend die „Website") über eine Weboberfläche (nachfolgend die „Weboberfläche des Shops") erreichbar.

1.1 Regelungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, können im Kaufvertrag vereinbart werden. In diesem Fall haben die Regelungen des Kaufvertrags Vorrang vor den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kaufvertrags.

1.3 Diese Bedingungen gelten in der auf der Website des Verkäufers angegebenen Fassung am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags. Nach der Bestätigung der Bestellung als abgeschlossenem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer werden sie archiviert, um die Einhaltung der Bedingungen sicherzustellen und sie in der Folge berücksichtigen zu können; sie werden dem Käufer zugänglich gemacht. Der Vertrag kann in englischer Sprache und gegebenenfalls in anderen Sprachen geschlossen werden, sofern dies nicht aus Gründen der Unmöglichkeit seines Abschlusses ausgeschlossen ist.

2. Benutzerkonto

2.1 Nach der Registrierung des Käufers auf der Website erhält der Käufer Zugang zu seiner Benutzeroberfläche. Über die Benutzeroberfläche (nachfolgend das „Konto") kann der Käufer Waren beim Verkäufer bestellen. Sofern die Oberfläche dies zulässt, kann der Käufer Waren auch ohne Registrierung direkt über die Weboberfläche des Shops bestellen.

2.2 Bei der Registrierung auf der Website und bei der Bestellung von Waren muss der Käufer alle Angaben genau und wahrheitsgemäß machen. Bei Änderungen der im Konto angegebenen Daten muss der Käufer diese aktualisieren. Die im Konto und bei der Bestellung von Waren angegebenen Daten gelten für den Verkäufer als korrekt.

2.3 Der Zugang zum Konto ist durch Benutzername und Passwort geschützt. Der Käufer muss die für den Zugang zu seinem Konto erforderlichen Informationen vertraulich behandeln.

2.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung seines persönlichen Kontos zu ermöglichen.

2.5 Der Verkäufer ist berechtigt, ein Konto zu löschen, wenn der Käufer sein Konto zwei Jahre lang nicht nutzt oder wenn der Käufer gegen Pflichten aus dem Kaufvertrag (einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verstößt.

2.6 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zu seinem Konto aufgrund der Notwendigkeit der Wartung der Hard- und Software des Verkäufers oder Dritter nicht zwingend dauerhaft gewährleistet ist.

3. Abschluss des Kaufvertrags

3.1 Die Präsentation von Waren über die Weboberfläche des Shops hat informativen Charakter, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, in Bezug auf diese Waren einen Kaufvertrag abzuschließen. § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, der Tschechischen Republik findet in diesem Fall keine Anwendung.

3.2 Die Website enthält Informationen über die Waren, einschließlich der Preise der jeweiligen Waren. Die Preise der Waren verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger möglicher Steuern und Gebühren. Die Preise der Waren bleiben gültig, solange sie auf der Website angezeigt werden. Diese Bestimmung schränkt den Verkäufer nicht darin ein, Kaufverträge auf Grundlage individuell ausgehandelter Bedingungen abzuschließen.

3.3 Die Website enthält Informationen über die mit der Verpackung und Lieferung der Waren verbundenen Kosten. Die auf der Website angegebenen Informationen zu den Verpackungs- und Lieferkosten der Waren gelten nur für die Lieferung von Waren innerhalb des Gebiets der EU.

3.4 Um Waren zu bestellen, muss der Nutzer das Bestellformular in der Weboberfläche des Shops ausfüllen. Das Bestellformular enthält insbesondere folgende Angaben:

3.4.1 Bestellte Waren (die bestellten Waren werden in den Warenkorb der Weboberfläche des Shops „gelegt")
3.4.2 Angaben zur gewünschten Liefermethode der bestellten Waren
3.4.3 Mit der Lieferung verbundene Kosten (nachfolgend zusammen die „Bestellung")

3.5 Vor der Übermittlung einer Bestellung an den Verkäufer hat der Käufer die Möglichkeit, die im Bestellformular angegebenen Daten zu überprüfen und zu ändern, um mögliche Fehler bei der Eingabe der Daten in das Bestellformular zu erkennen und zu korrigieren. Der Käufer bestätigt die Bestellung und übermittelt sie an den Verkäufer durch Anklicken der Schaltfläche zur Bestellbestätigung. Die im Bestellformular angegebenen Daten gelten für den Verkäufer als korrekt.

3.6 Unmittelbar nach der Bestellung bestätigt der Verkäufer dem Käufer die Bestellung per E-Mail an die vom Käufer in der Weboberfläche oder Bestellung angegebene E-Mail-Adresse (nachfolgend die „E-Mail-Adresse des Käufers").

3.7 Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer je nach Art der Bestellung (Warenmenge, Kaufpreis, geschätzte Lieferkosten) um eine zusätzliche Bestätigung der Bestellung zu bitten (zum Beispiel in schriftlicher Form).

3.8 Das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer entsteht mit der Annahme der Bestellung des Käufers (Annahme), deren Tatsache vom Verkäufer durch eine Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Käufers bestätigt wird.

3.9 Kann eine in einer Bestellung angegebene Anforderung vom Verkäufer nicht erfüllt werden, sendet er an die E-Mail-Adresse des Käufers Änderungsvorschläge mit möglichen Varianten der Bestellung und bittet um die Stellungnahme des Käufers. Der geänderte Vorschlag gilt als neuer Entwurf des Kaufvertrags, der mit Zustimmung des Käufers per E-Mail geschlossen wird.

3.10 Der Käufer erklärt sich mit der Nutzung von Kommunikationsmitteln beim Abschluss des Kaufvertrags einverstanden. Kosten, die dem Käufer für Kommunikationsmittel im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehen (Kosten für Internetverbindung, Telefongespräche), trägt der Käufer.

3.11 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung oder einen Teil davon im Einvernehmen mit dem Käufer zu stornieren, wenn: a) die Waren nicht mehr hergestellt werden; b) die Waren bereits geliefert wurden; c) sich die Preise der Waren wesentlich geändert haben. Hat der Käufer bereits einen Teil oder den gesamten Kaufpreis bezahlt, wird dieser Betrag auf sein Konto zurückerstattet.

3.12 Das Eigentum an den Waren geht auf den Käufer über, sobald er den Kaufvertrag geschlossen und den gesamten Wert der bestellten Waren bezahlt hat.

4. Preis- und Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungsmethoden. Der Käufer kann entweder (a) online per Zahlungskarte über das Zahlungsgateway Shoptet Pay zum Zeitpunkt der Bestellung bezahlen, oder (b) per Banküberweisung gegen eine Vorauszahlungsrechnung und/oder Handelsrechnung (CI) bezahlen. Bei Zahlung per Banküberweisung stellt der Verkäufer dem Käufer für jede Warenlieferung eine Vorauszahlungsrechnung und/oder Handelsrechnung (CI) aus, in der das Warenmodell mit Beschreibung, Menge, Preis sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen angegeben sind.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß und fristgerecht gemäß der Handelsrechnung zu bezahlen oder die Zahlung im Voraus auf Grundlage der jeweiligen Vorauszahlungsrechnung zu leisten, jeweils wie zwischen den Parteien individuell vereinbart. Die Zahlung erfolgt entweder online per Zahlungskarte über das Zahlungsgateway Shoptet Pay oder per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers.

4.3 Der Versand der Waren erfolgt erst, nachdem der volle Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Der Käufer hat die Bestellnummer (oder Rechnungsnummer) als Zahlungsreferenz (variables Symbol) anzugeben. Bei persönlicher Abholung der Waren durch den Käufer ist ein Identitätsnachweis sowie ein Nachweis der Vertretungsbefugnis für das Unternehmen vorzulegen.

4.4 Der Käufer trägt die volle Verantwortung für alle Steuern, Einfuhrabgaben, Zollgebühren, Umsatzsteuer oder sonstige von seinem Land oder von lokalen Behörden im Zusammenhang mit dem Kauf und der Einfuhr der Waren erhobenen Abgaben. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für solche Kosten oder Verpflichtungen.

4.5 Käufe ohne Umsatzsteuer für Geschäftskunden aus EU-Ländern. Geschäftskunden mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die in einem der EU-Länder außer der Tschechischen Republik registriert sind und eine gültige USt-IdNr. im europäischen Format nachweisen können, zahlen keine Umsatzsteuer. Käufe mit 0 % Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen werden bestätigt, sobald wir alle Angaben überprüft haben. Die Lieferung der Waren ist nur an die eingetragene Geschäftsadresse eines Unternehmens möglich. Zur Überprüfung der Gültigkeit der USt-IdNr. können Sie folgenden Link verwenden: ec.europa.eu/taxation_customs/vies.

4.6 Waren zweiter Wahl. Waren mit der Kennzeichnung „zweite Wahl" weisen geringfügige Mängel oder Mängel auf, die in der Warenbeschreibung angegeben sind. Die Preise für diese Waren liegen unter den Preisen für vollkommen neue Waren. Die jeweils geltende Garantiefrist ist für jeden dieser Artikel angegeben.

5. Versand und Lieferung der Waren

5.1 Der Verkäufer versendet die Waren ausschließlich gemäß den Bestellungen des Käufers und nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Der Verkäufer liefert die Waren in einer für die jeweilige Warenart in der betreffenden Branche üblichen Verpackung, die geeignet ist, die Waren bei üblicher Handhabung und Transport zum Lieferort vor Beschädigung zu schützen, oder in einer anderweitig auf Grundlage einzelner Bestellungen vereinbarten Verpackung. Im Zweifelsfall gilt die Verpackung als den in der jeweiligen Branche üblichen Handelsbräuchen entsprechend.

5.2 Alle Lieferungen erfolgen EXW Tschechische Republik, Prag (Incoterms 2020), sofern von den Parteien in der bestätigten Bestellung nichts anderes vereinbart wurde. Die Parteien haben vereinbart, dass die Lieferbedingung EXW Lager des Verkäufers in Prag, Tschechische Republik (Incoterms 2020) lautet. Die konkrete EXW-Adresse wird stets in der jeweiligen Bestellbestätigung des Verkäufers angegeben (der EXW-Punkt). Der Verkäufer erfüllt seine Lieferpflicht, indem er die Waren dem Käufer an diesem Ort zur vereinbarten Zeit zur Abholung bereitstellt. Eigentum sowie die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Waren gehen mit der Übergabe des Verkäufers an den Käufer am EXW-Punkt auf den Käufer über. Warensendungen sind gegen Verlust oder Beschädigung ausschließlich und stets auf Kosten des Käufers versichert, sofern zwischen beiden Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.3 Die Lieferfristen werden in jedem Fall individuell in der vom Verkäufer bestätigten Bestellung vereinbart.

5.4 Die Lieferung erfolgt über die auf der Seite Versand und Zahlung genannten Frachtführer (GLS, DPD; Expresslieferung auf Anfrage). Die verfügbaren Optionen und Tarife werden für jede Bestellung bestätigt. Bei Bestellungen mit einem Warenkorbwert bis zu EUR 10.000 (netto) werden die Versandkosten automatisch berechnet; bei Bestellungen über diesem Wert sowie bei Expresslieferung wird der Versand individuell kalkuliert und zusammen mit der Rechnung bestätigt.

6. Garantien und Mängelansprüche

6.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Waren für den vom Hersteller der Waren ab dem Kaufdatum bestätigten Zeitraum frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Vom Verkäufer gelieferte Waren unterschiedlicher Marken können völlig unterschiedliche Garantiebedingungen aufweisen. Der Verkäufer garantiert, dass die Waren marktgängig sind und den mit den Waren gelieferten Spezifikationen und Unterlagen entsprechen. Weitere Einzelheiten zu den Garantiebedingungen des Verkäufers sind auf der offiziellen Webseite b2b.pilotix.eu im Abschnitt Verfahren für Garantieansprüche beschrieben, gültig zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch den Verkäufer. Mängelansprüche richten sich nach §§ 2099 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern nichts anderes bestimmt ist.

6.2 Der Käufer kann als mangelhaft festgestellte Waren zurückgeben. Der Käufer hat die von seinen Kunden zurückgegebenen mangelhaften Waren zu bündeln und in regelmäßigen Abständen zur Reparatur oder zum Austausch an den Verkäufer zu senden. Der Käufer hat zunächst ein RMA-Formular auszufüllen und an den Verkäufer zu senden. Die Genehmigung der Rücksendung ist vom Verkäufer in Form eines RMA-Dokuments zu erteilen. Ist eine Fernreparatur nicht möglich, sendet der Käufer die Waren nach Bestätigung der Rücksendung durch den Verkäufer an den Verkäufer zurück. Der Käufer trägt sämtliche Transportkosten und das Beschädigungsrisiko bei der Rücksendung mangelhafter Waren an den Verkäufer. Sind die Waren aufgrund eines werkseitigen Mangels während der Garantiezeit beschädigt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Transportkosten durch Verrechnung mit der nächsten fälligen Zahlung. Zurückgesandte Waren werden vom Verkäufer je nach Sachlage repariert oder ersetzt. Eine Gutschrift wird nur ausgestellt, wenn weder eine Reparatur noch ein Ersatz innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen erfolgen kann. Das detaillierte Verfahren ist auf der Seite Verfahren für Garantieansprüche festgelegt, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

6.3 Vor dem Versand an den Kunden werden alle Waren geprüft und getestet. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch einen Transporteur verursacht werden können. Bitte prüfen Sie Ihre Waren unmittelbar nach Erhalt. Sind die Waren beschädigt, nehmen Sie diese nicht an.

7. Exportkontrolle und Einhaltung von Sanktionsvorschriften

7.1 Begriffsbestimmungen. Für die Zwecke dieses Artikels gilt:

(a) „Anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften" bezeichnet insbesondere die Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (Russland), Nr. 765/2006 (Belarus), Nr. 267/2012 (Iran) sowie weitere restriktive Maßnahmen der EU, Sanktionen der Vereinten Nationen, die tschechischen Gesetze Nr. 594/2004 Slg., Nr. 228/2005 Slg., Nr. 69/2006 Slg., das Gesetz Nr. 1/2023 Slg. (das Sanktionsgesetz) und seine Durchführungsvorschriften sowie sämtliche „Catch-all"-Entscheidungen und Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/821 erlassen werden, jeweils in ihrer jeweils geltenden Fassung;

(b) „Sanktioniertes Bestimmungsland" bezeichnet jedes Land, Gebiet oder jede Region, die umfassenden restriktiven Maßnahmen der EU oder der Vereinten Nationen unterliegt, insbesondere die Russische Föderation, die Republik Belarus, die Islamische Republik Iran, die Demokratische Volksrepublik Korea, Syrien, Kuba, die Krim sowie die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson der Ukraine;

(c) „Sanktionierte Person" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die auf der Konsolidierten Sanktionsliste der EU, der Konsolidierten Liste der Vereinten Nationen, der OFAC-SDN-Liste oder der OFSI-Konsolidierten Liste geführt wird, oder auf der nationalen Sanktionsliste der Tschechischen Republik, die gemäß dem Gesetz Nr. 1/2023 Slg. geführt wird, oder die zu 50 % oder mehr im Eigentum einer oder mehrerer solcher Personen steht oder von einer oder mehreren solchen Personen kontrolliert wird;

(d) „Waren" bezeichnet die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren, Bauteile, Ersatzteile, Software, Technologie und technischen Daten.

7.2 Zusicherungen und Gewährleistungen des Käufers. Der Käufer versichert und gewährleistet zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, an jedem Tag, an dem eine Bestellung aufgegeben wird, sowie zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren, dass:

(a) weder der Käufer noch einer seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten, wirtschaftlichen Eigentümer (mit einer Beteiligung von 25 % oder mehr, direkt oder indirekt), keine andere dem Käufer bekannte Person, die den Käufer direkt oder indirekt kontrolliert, sowie keine Mutter- oder Tochtergesellschaften, eine Sanktionierte Person ist;

(b) der Käufer nicht in einem Sanktionierten Bestimmungsland niedergelassen, registriert oder ansässig ist oder dort nicht überwiegend tätig ist;

(c) der Käufer nicht direkt oder indirekt im Namen, zugunsten oder auf Weisung einer Sanktionierten Person oder einer in einem Sanktionierten Bestimmungsland niedergelassenen Person handelt;

(d) der Käufer über alle Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen verfügt, die nach den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sowie nach dem Recht des Landes seiner Niederlassung für seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Waren erforderlich sind;

(e) der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ihm ein Umstand bekannt wird, der:

(i) eine Genehmigungspflicht nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/821 (Catch-all) begründen könnte;
(ii) bedeuten könnte, dass die Waren für eine militärische Endverwendung oder für die Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen bestimmt sind oder sein könnten; oder
(iii) einen Verstoß gegen eine sich aus den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften ergebende Beschränkung darstellen könnte;

(f) der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Anfrage jede Zusammenarbeit zu leisten, die zur Erfüllung der Pflichten des Verkäufers gegenüber den zuständigen Behörden (insbesondere dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik, den Zollbehörden und dem Finanzanalyseamt) erforderlich ist, einschließlich der Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der Lieferverifizierung oder von Endverwendungsbescheinigungen für die Waren.

7.3 Fortdauernde Geltung der Zusicherungen. Die Zusicherungen und Verpflichtungen nach Artikel 7.2 gelten als an jedem Tag der Bestellung, des Abschlusses des Kaufvertrags und der Lieferung der Waren wiederholt. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich über jede Tatsache zu informieren, die eine dieser Zusicherungen und/oder Verpflichtungen unwahr, unvollständig oder irreführend machen könnte.

7.4 Kernverbot. Der Käufer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt zu verkaufen, zu liefern, zu übertragen, zu exportieren oder anderweitig zugänglich zu machen: (a) die Waren in ihrer ursprünglichen Form, in veränderter Form oder als Bestandteil eines Zwischen- oder Fertigprodukts; noch (b) jedes Produkt, jeden Artikel, jedes System oder jede Technologie, in das bzw. die die Waren ganz oder teilweise eingebaut wurden, an ein Sanktioniertes Bestimmungsland, an eine Sanktionierte Person oder zu deren Nutzung, unabhängig davon, ob der Zweck zivil, kommerziell, Forschungs-, militärisch oder anderer Art ist.

7.5 Umgehungsverbot. Der Käufer verpflichtet sich, wissentlich an keiner Transaktion, Vereinbarung oder keinem Vorhaben teilzunehmen, diese zu erleichtern oder einzugehen, deren Zweck oder Wirkung die Umgehung einer Beschränkung nach diesen Bedingungen oder den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften ist oder vernünftigerweise erwartet werden kann, insbesondere über zwischengeschaltete Rechtsordnungen, Briefkastenfirmen, Umschlagpunkte oder Käufer ohne wirtschaftlich Berechtigten.

7.6 Russland-Klausel (Art. 12g der Verordnung 833/2014). Soweit die Waren in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, verpflichtet sich der Käufer, die Waren weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation zu verkaufen, zu liefern, zu übertragen oder zu exportieren oder für die Verwendung in der Russischen Föderation. Der Käufer hat angemessene Überwachungsmechanismen einzurichten, die geeignet sind, Verhaltensweisen seiner Vertragspartner zu erkennen, die die Wirkung dieser Klausel vereiteln würden, und hat den Verkäufer unverzüglich über jeden Verstoß oder versuchten Verstoß zu informieren.

7.7 Verbotene Endverwendungen. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht für Zwecke zu verwenden und deren Verwendung nicht zuzulassen, die den Beschränkungen nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen, oder für andere durch die Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften verbotene Zwecke, einschließlich der Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen oder im Zusammenhang mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen.

7.8 Weiterverkauf der Waren als solche. Der Käufer ist berechtigt, die Waren in ihrer ursprünglichen Form nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an Personen außerhalb der Europäischen Union zu verkaufen. Der Verkäufer erteilt seine schriftliche Zustimmung innerhalb von zehn (10) Werktagen, sofern die Zustimmung nicht ordnungsgemäß aus Gründen eines Widerspruchs zu den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften verweigert wird.

7.9 Absolutes Verbot gegenüber Sanktionierten Bestimmungsländern und Personen. Ungeachtet des Artikels 7.8 und unabhängig von der Form der Waren (als solche oder als Bestandteil eines Fertigprodukts) verpflichtet sich der Käufer, die Waren oder Fertigprodukte, in die die Waren eingebaut sind, weder direkt noch indirekt zu übertragen, zu verkaufen, zu liefern, zu exportieren oder zugänglich zu machen: (i) an ein Sanktioniertes Bestimmungsland oder eine dort befindliche Person oder zu deren Gunsten; (ii) an eine Sanktionierte Person oder zu deren Gunsten; (iii) zur Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen; (iv) auf jede andere Weise, die einen Verstoß gegen die Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften darstellt.

7.10 Fertigprodukte mit eingebauten Waren. In Bezug auf Fertigprodukte, in die die Waren eingebaut sind, trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für: (i) die Einstufung des Fertigprodukts nach den geltenden Exportkontrollregelungen; (ii) die Einholung aller für dessen Herstellung, Export, Re-Export und Übertragung erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen; (iii) die Einhaltung aller für ein solches Produkt geltenden Endnutzer- und Endverwendungsbeschränkungen; und (iv) die Einhaltung der in Artikel 7.9 festgelegten Sanktionsbeschränkungen.

7.11 Weitergabepflicht an nachfolgende Vertragspartner. Bei jedem rechtmäßigen Weiterverkauf oder jeder Übertragung der Waren sowie von Fertigprodukten, in die die Waren eingebaut sind, hat der Käufer in die entsprechende Vereinbarung mit dem nachfolgenden Vertragspartner Verpflichtungen aufzunehmen, die Folgendes vorsehen: (i) das Verbot, die Waren in ihrer ursprünglichen Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers außerhalb der Europäischen Union zu übertragen; (ii) das absolute Verbot, die Waren oder Fertigprodukte, in die die Waren eingebaut sind, an Sanktionierte Bestimmungsländer, an Sanktionierte Personen, zur Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder auf andere Weise unter Verstoß gegen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften zu übertragen; und (iii) die Verpflichtung dieses nachfolgenden Vertragspartners, bei einer weiteren Übertragung gleichwertige Verpflichtungen in seine eigenen Vereinbarungen aufzunehmen.

7.12 Mitteilungspflicht bei verdächtigen Umständen. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich über alle Umstände zu informieren, die einen begründeten Verdacht dahingehend begründen, dass die Waren oder Fertigprodukte, in die die Waren eingebaut sind, ganz oder teilweise für ein Sanktioniertes Bestimmungsland, eine Sanktionierte Person oder eine mit diesem Artikel unvereinbare Verwendung bestimmt sind.

7.13 Auskunftsrechte. Auf begründetes schriftliches Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diesem innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Zugang des Verlangens die zur Überprüfung der Einhaltung dieses Artikels erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Verkäufer seinen Pflichten nach den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften nachkommen kann. Der Käufer hat eigene Aufzeichnungen über Transaktionen mit den Waren zu führen, die der Art seiner Geschäftstätigkeit angemessen sind, und hat sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit den Waren (Bestellungen, Rechnungen, Lieferscheine, Endverwendungsbescheinigungen, Aufzeichnungen über Weiterverkäufe) für einen Mindestzeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der jeweiligen Lieferung aufzubewahren.

7.14 Aussetzung und Beendigung. Der Verkäufer ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung oder Vertragsstrafe Lieferungen auszusetzen oder den Kaufvertrag zu beenden, wenn: (i) der Käufer wesentlich gegen diesen Artikel verstößt; (ii) der Käufer zu einer Sanktionierten Person wird oder unter das Eigentum oder die Kontrolle einer Sanktionierten Person gerät; oder (iii) die weitere Erfüllung durch den Verkäufer den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften zuwiderlaufen würde. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge einer solchen Aussetzung oder Beendigung entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers. Der Verkäufer teilt dem Käufer die Gründe für eine solche Aussetzung oder Beendigung mit, soweit dies den Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften nicht zuwiderläuft.

7.15 Freistellung. Der Käufer stellt den Verkäufer, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter von sämtlichen Verlusten, Verbindlichkeiten, Geldbußen, Strafen, Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtskosten) frei, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Käufers gegen diesen Artikel oder gegen die Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften entstehen.

7.16 Vertragsstrafe. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer für jeden einzelnen Verstoß gegen die in diesem Artikel festgelegten Pflichten des Käufers eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000 (einhunderttausend Euro) zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht das Recht des Verkäufers, vollen Schadensersatz zu verlangen (Artikel 7.15).

7.17 Vorrang und Fortgeltung. Bei einem Widerspruch zwischen diesem Artikel und den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hat dieser Artikel in Fragen der Exportkontrolle und Sanktionen Vorrang. Die Verpflichtungen aus diesem Artikel gelten über die Beendigung des Kaufvertrags hinaus fort.

7.18 EU-Blocking-Verordnung. Keine Bestimmung dieses Artikels verlangt oder ist so auszulegen, dass sie von einer in der Europäischen Union niedergelassenen Partei ein Verhalten verlangt, das durch die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates (die EU-Blocking-Verordnung) untersagt ist.

7.19 Endverwendererklärung. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer eine unterzeichnete Endverwendererklärung zu verlangen, in der der allgemeine beabsichtigte Verwendungszweck der Waren erklärt und die Einhaltung der internationalen Sanktionsvorschriften durch den Käufer bestätigt wird. Eine solche Erklärung ist zwölf (12) Monate gültig und gilt für alle in diesem Zeitraum gelieferten Waren sowie für alle in diesem Zeitraum ausgestellten Rechnungen und Lieferscheine. Der Käufer verpflichtet sich, sie alle zwölf (12) Monate zu erneuern und bei jeder wesentlichen Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Wird die Erklärung nicht vorgelegt oder erneuert, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen auszusetzen, bis sie vorgelegt wird.

8. Besondere Bestimmungen

8.1 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, Unterlassungen und technische Schwierigkeiten bei der Nutzung der Website, die im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel auftreten können. Erfährt der Verkäufer von einer Unrichtigkeit des Inhalts, wird dieser, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, kurzfristig korrigiert.

9. Schutz personenbezogener Daten

9.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. Der Verkäufer hat eine Datenschutzerklärung gemäß der DSGVO angenommen, die auf der Website b2b.pilotix.eu verfügbar ist. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Verkäufers festgelegt.

9.2 Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrags personenbezogene Daten von Vertretern, Kontaktpersonen und anderen natürlichen Personen, die im Namen oder zugunsten der Parteien handeln (nachfolgend die „Betroffenen Personen"), verarbeitet werden.

9.3 Jede Partei handelt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Ziffer 9.2 als eigenständiger Verantwortlicher. Die Parteien beabsichtigen nicht, personenbezogene Daten im Rahmen eines Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter-Verhältnisses zu verarbeiten, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich in einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung etwas anderes vereinbaren.

9.4 Personenbezogene Daten werden ausschließlich für folgende Zwecke verarbeitet: den Abschluss, die Durchführung und die Verwaltung des Kaufvertrags; die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der Parteien, insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Exportkontrolle und internationale Sanktionen; sowie den Schutz der berechtigten Interessen der Parteien, insbesondere die Verhinderung von Betrug, die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Kaufvertrag und den Nachweis der Einhaltung des Kaufvertrags sowie der Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften.

9.5 Übermittelt eine Partei der anderen Partei personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder anderer Betroffener Personen, versichert und gewährleistet sie, dass sie zu einer solchen Offenlegung berechtigt ist und dass sie alle Informationspflichten gegenüber diesen Betroffenen Personen erfüllt hat.

9.6 Jede Partei leistet der anderen Partei angemessene Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere: bei der Bearbeitung von Anträgen Betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte; bei der Behandlung von Sicherheitsvorfällen und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, soweit solche Vorfälle beide Parteien betreffen; und bei der Erfüllung von Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden, soweit sich diese Pflichten auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag beziehen.

9.7 Soll im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag eine Partei als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten für die andere Partei tätig werden, schließen die Parteien vor Beginn einer solchen Verarbeitung eine gesonderte schriftliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

9.8 Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Pflichten der Parteien nach Artikel 7 (Exportkontrolle und Sanktionen) unberührt. Zum Zweck des Nachweises der Einhaltung der Anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sind die Parteien berechtigt, personenbezogene Daten in dem erforderlichen Umfang und für den erforderlichen Zeitraum im Rahmen dieses Artikels zu verarbeiten.

10. Rücktritt vom Vertrag und Rückgabe der Waren

10.1 Der Käufer ist ein Unternehmer und kein Verbraucher; das gesetzliche Rücktrittsrecht eines Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nach § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet daher keine Anwendung. Unbeschadet dessen räumt der Verkäufer dem Käufer freiwillig das in diesem Artikel festgelegte vertragliche Rücktrittsrecht ein.

10.2 Der Käufer ist berechtigt, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Waren ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wird die Bestellung in mehreren Teilen geliefert, beginnt diese Frist mit dem Erhalt des letzten Teils. Der Rücktritt erfolgt durch eine innerhalb dieser Frist an den Verkäufer gesendete schriftliche Mitteilung an sales@pilotix.eu.

10.3 Nach dem Rücktritt hat der Käufer die Waren innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Rücktritts an den Verkäufer zurückzusenden. Die Waren müssen unbeschädigt, unbenutzt, vollständig und, soweit möglich, in ihrer Originalverpackung zurückgesandt werden. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren an den Verkäufer.

10.4 Der Verkäufer erstattet alle vom Käufer für die zurückgesandten Waren erhaltenen Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rücktritt unter Verwendung desselben Zahlungsmittels wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erstattung zurückzuhalten, bis die Waren zurückgesandt wurden oder der Käufer nachgewiesen hat, dass die Waren versandt wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

10.5 Der Käufer haftet für jede Wertminderung der Waren, die auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der über das zur Feststellung ihrer Art und Beschaffenheit erforderliche Maß hinausgeht; der Verkäufer ist berechtigt, den entsprechenden Betrag mit der Erstattung zu verrechnen.

10.6 Das Rücktrittsrecht nach diesem Artikel gilt insbesondere nicht für: nach den Vorgaben des Käufers hergestellte oder eindeutig für den Käufer angepasste Waren; Audio- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die mit beschädigtem oder entferntem Originalsiegel geliefert werden; Waren, die aus Gründen der Hygiene oder Sicherheit nach dem Entfernen der Versiegelung nicht zurückgegeben werden können; Waren, die nach der Lieferung ihrer Art nach untrennbar mit anderen Gegenständen vermischt sind; sowie alle weiteren gesetzlich ausgeschlossenen Fälle.

10.7 Dieser Artikel gilt unbeschadet der Rechte und Pflichten des Käufers in Bezug auf mangelhafte Waren nach Artikel 6 (Garantien und Mängelansprüche), die gesondert geregelt sind.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Kaufvertrag sowie alle sich daraus oder im Zusammenhang damit ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften und in gutem Glauben um die einvernehmliche Beilegung jeder Streitigkeit. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Kaufvertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergeben und nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden endgültig vor den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden, deren örtliche Zuständigkeit sich nach dem Sitz des Verkäufers richtet.

11.3 Haftungsbeschränkung. Die gesamte kumulative Haftung des Verkäufers, die sich aus dem Kaufvertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergibt, ist auf den Betrag begrenzt, der den vom Käufer an den Verkäufer in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den nachgewiesenen Anspruch begründet, geleisteten Zahlungen entspricht. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige Folgeschäden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

11.4 Ist eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unwirksam werdend, wird diese Regelung durch eine Regelung ersetzt, die der unwirksamen Regelung dem Sinn nach möglichst nahekommt. Die Unwirksamkeit einer Regelung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11.5 Der Kaufvertrag, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird vom Verkäufer elektronisch archiviert und ist für Dritte nicht zugänglich.

11.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Waren auf Grundlage seiner Gewerbeerlaubnis zu verkaufen. Die Gewerbeaufsicht wird durch die zuständige Gewerbebehörde ausgeübt.

11.7 Kontakt. Lieferadresse: PARTIZAN SECURITY s.r.o., Křesomyslova 384/17, 140 00 Prag 4 - Nusle, Tschechische Republik. E-Mail: sales@pilotix.eu.

12. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

12.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 27. Juli 2026 in Kraft.