Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Waren und Dienstleistungen auf der Website b2b.pilotix.eu. Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Verkäufers (Betreibers, Lieferanten), der Gesellschaft PARTIZAN SECURITY s.r.o. mit Sitz in Křesomyslova 384/17, 140 00 Prag 4 - Nusle, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage Nr. 152541.
Dieses Portal ist ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) bestimmt. Mit Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher handelt. Die Bestimmungen des tschechischen Rechts zum Verbraucherschutz finden daher auf Käufe über dieses Portal keine Anwendung.
1. Einleitende Bestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) der Gesellschaft PARTIZAN SECURITY s.r.o., Identifikationsnummer: 28909437, USt-IdNr.: CZ28909437, mit Sitz in Křesomyslova 384/17, 140 00 Prag 4 - Nusle, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage Nr. 152541, regeln gemäß § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch der Tschechischen Republik, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag (nachfolgend „Kaufvertrag“) zwischen dem Verkäufer und einem anderen Unternehmer (nachfolgend „Käufer“) über den Online-Shop des Verkäufers ergeben. Der Online-Shop des Verkäufers wird auf der Website b2b.pilotix.eu (nachfolgend „Website“) über die Weboberfläche des Shops (nachfolgend „Weboberfläche des Shops“) betrieben.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen können im Kaufvertrag vereinbart werden. In diesem Fall haben die Bestimmungen des Kaufvertrags Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Bestimmungen der Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kaufvertrags.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der auf der Website des Verkäufers am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags angegebenen Fassung. Nach Bestätigung der Bestellung als abgeschlossener Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer wird der Vertrag zur Erfüllung und späteren Nachweisbarkeit archiviert und dem Käufer zugänglich gemacht. Der Vertrag kann in englischer Sprache und gegebenenfalls in anderen Sprachen abgeschlossen werden, sofern dies dem Abschluss des Vertrags nicht entgegensteht.
2. Benutzerkonto
2.1 Nach der Registrierung des Käufers auf der Website erhält der Käufer Zugang zu seiner Benutzeroberfläche. Über diese Benutzeroberfläche (nachfolgend „Konto“) kann der Käufer Waren beim Verkäufer bestellen. Sofern die Weboberfläche des Shops dies ermöglicht, kann der Käufer Waren auch ohne Registrierung direkt über die Weboberfläche des Shops bestellen.
2.2 Bei der Registrierung auf der Website und bei der Bestellung von Waren ist der Käufer verpflichtet, alle Angaben richtig und wahrheitsgemäß zu machen. Ändern sich die im Konto angegebenen Daten, ist der Käufer verpflichtet, diese zu aktualisieren. Die vom Käufer im Konto und bei der Bestellung angegebenen Daten gelten gegenüber dem Verkäufer als richtig.
2.3 Der Zugang zum Konto ist durch Benutzername und Passwort geschützt. Der Käufer ist verpflichtet, die zur Nutzung seines Kontos erforderlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
2.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung seines Kontos zu ermöglichen.
2.5 Der Verkäufer ist berechtigt, ein Konto zu löschen, wenn der Käufer sein Konto länger als zwei Jahre nicht nutzt oder wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, verletzt.
2.6 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zu seinem Konto nicht unbedingt ununterbrochen möglich sein muss, insbesondere aufgrund notwendiger Wartung der Hardware- und Softwareausstattung des Verkäufers oder Dritter.
3. Abschluss des Kaufvertrags
3.1 Die Präsentation von Waren über die Weboberfläche des Shops hat informativen Charakter, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, hinsichtlich dieser Waren einen Kaufvertrag abzuschließen. § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch der Tschechischen Republik, findet in diesem Fall keine Anwendung.
3.2 Die Website enthält Informationen über die Waren, einschließlich der Preise der einzelnen Waren. Die Preise der Waren werden einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger möglicher Steuern und Gebühren angegeben. Die Preise bleiben gültig, solange sie auf der Website angezeigt werden. Diese Bestimmung schränkt den Verkäufer nicht darin ein, einen Kaufvertrag auf der Grundlage individuell vereinbarter Bedingungen abzuschließen.
3.3 Die Website enthält Informationen über die Kosten für Verpackung und Lieferung der Waren. Die Angaben auf der Website zu den Verpackungs- und Lieferkosten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union.
3.4 Zur Bestellung von Waren füllt der Käufer das Bestellformular in der Weboberfläche des Shops aus. Das Bestellformular enthält insbesondere Angaben zu:
3.4.1 bestellten Waren, die in den Warenkorb der Weboberfläche des Shops gelegt werden;
3.4.2 Informationen über die gewünschte Art der Lieferung der bestellten Waren;
3.4.3 Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren (nachfolgend gemeinsam „Bestellung“).
3.5 Vor Absendung der Bestellung an den Verkäufer hat der Käufer die Möglichkeit, die in das Bestellformular eingegebenen Daten zu überprüfen und zu ändern, um mögliche Fehler bei der Eingabe zu erkennen und zu berichtigen. Der Käufer bestätigt und sendet die Bestellung an den Verkäufer durch Anklicken der Schaltfläche zur Bestätigung der Bestellung. Die im Bestellformular angegebenen Daten gelten gegenüber dem Verkäufer als richtig.
3.6 Unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung bestätigt der Verkäufer dem Käufer den Eingang der Bestellung per E-Mail an die vom Käufer in der Weboberfläche oder in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse (nachfolgend „E-Mail-Adresse des Käufers“).
3.7 Der Verkäufer ist je nach Art der Bestellung, insbesondere Menge der Waren, Kaufpreis oder voraussichtliche Lieferkosten, berechtigt, vom Käufer eine zusätzliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise in schriftlicher Form, zu verlangen.
3.8 Das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer entsteht mit der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer, die dem Käufer durch eine E-Mail an die E-Mail-Adresse des Käufers bestätigt wird.
3.9 Sollte eine in der Bestellung angegebene Anforderung vom Verkäufer nicht erfüllt werden können, sendet der Verkäufer dem Käufer an dessen E-Mail-Adresse einen geänderten Vorschlag mit möglichen Varianten der Bestellung und fordert die Stellungnahme des Käufers an. Der geänderte Vorschlag gilt als neuer Entwurf eines Kaufvertrags, der per E-Mail mit Zustimmung des Käufers abgeschlossen wird.
3.10 Der Käufer stimmt der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Abschluss des Kaufvertrags zu. Die dem Käufer durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehenden Kosten, insbesondere Internetverbindungs- oder Telefonkosten, trägt der Käufer selbst.
3.11 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung oder einen Teil davon nach Vereinbarung mit dem Käufer zu stornieren, wenn: a) die Waren nicht mehr hergestellt werden; b) die Waren bereits geliefert wurden; c) sich die Preise der Waren wesentlich geändert haben. Hat der Käufer bereits einen Teil oder den gesamten Kaufpreis bezahlt, wird dieser Betrag auf sein Konto zurückerstattet.
3.12 Das Eigentum an den Waren geht auf den Käufer über, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen und der gesamte Wert der bestellten Waren bezahlt wurde.
4. Preis- und Zahlungsbedingungen
4.1 Über das Portal erfolgt keine Online-Zahlung. Der Verkäufer stellt dem Käufer für jede Warensendung eine Anzahlungsrechnung und/oder Handelsrechnung (Commercial Invoice, CI) aus, in der Warenmodell mit Beschreibung, Menge, Preis sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen angegeben sind.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß und fristgerecht gemäß der Handelsrechnung zu bezahlen oder auf Grundlage der entsprechenden Anzahlungsrechnung eine Vorauszahlung zu leisten, jeweils gemäß der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers.
4.3 Die Waren werden erst versendet, nachdem der vollständige Betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Der Käufer hat die Bestellnummer oder Rechnungsnummer als Zahlungsreferenz beziehungsweise variables Symbol anzugeben. Bei persönlicher Abholung der Waren ist ein Identitätsnachweis sowie ein Nachweis der Berechtigung, für das Unternehmen zu handeln, vorzulegen.
4.4 Der Käufer trägt die volle Verantwortung für alle Steuern, Einfuhrzölle, Zollgebühren, Mehrwertsteuer oder sonstigen Abgaben, die von seinem Land oder den lokalen Behörden im Zusammenhang mit dem Kauf und der Einfuhr der Waren erhoben werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für solche Kosten oder Verpflichtungen.
4.5 Käufe ohne Mehrwertsteuer für Firmenkunden aus EU-Ländern. Firmenkunden mit gültiger Mehrwertsteuerregistrierung in einem EU-Land mit Ausnahme der Tschechischen Republik, die eine gültige USt-IdNr. im europäischen Format vorlegen können, zahlen keine Mehrwertsteuer. Käufe mit 0 % Mehrwertsteuer für Ihr Unternehmen werden bestätigt, sobald alle Daten überprüft wurden. Die Lieferung der Waren ist nur an die rechtliche Adresse des Unternehmens möglich. Die Gültigkeit der USt-IdNr. kann über den folgenden Link geprüft werden: ec.europa.eu/taxation_customs/vies.
4.6 Rabattwaren. Waren mit der Kennzeichnung „second quality“ weisen kleinere Mängel oder Fehler auf, die in der Warenbeschreibung angegeben sind. Die Preise dieser Waren sind niedriger als die Preise vollständig neuer Waren. Die jeweils geltende Garantiefrist ist bei jedem solchen Artikel angegeben.
5. Versand und Lieferung der Waren
5.1 Der Verkäufer versendet die Waren ausschließlich gemäß den Bestellungen des Käufers und nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Der Verkäufer liefert die Waren in einer für die jeweilige Warenart in der entsprechenden Branche üblichen Verpackung, die geeignet ist, die Waren bei normaler Handhabung und Beförderung bis zum Lieferort vor Beschädigung zu schützen, oder in einer anderen Verpackung, die auf Grundlage individueller Bestellungen vereinbart wurde. Im Zweifel gilt die Verpackung als den Handelsbräuchen der jeweiligen Branche entsprechend.
5.2 Alle Sendungen erfolgen EXW Tschechische Republik, Prag (Incoterms 2020), sofern die Parteien in der bestätigten Bestellung nichts anderes vereinbaren. Die Parteien haben vereinbart, dass die Lieferbedingung EXW Lager des Verkäufers in Prag, Tschechische Republik (Incoterms 2020), gilt. Die genaue EXW-Adresse wird stets in der jeweiligen Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben (EXW-Punkt). Der Verkäufer erfüllt seine Lieferpflicht, indem er die Waren dem Käufer an diesem Ort zur vereinbarten Zeit zur Abholung bereitstellt. Eigentum und Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung der Waren gehen mit der Lieferung der Waren an den Käufer am EXW-Punkt auf den Käufer über. Warensendungen sind gegen Verlust oder Beschädigung ausschließlich und stets auf Kosten des Käufers durch den Frachtführer versichert, sofern zwischen beiden Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Die Lieferfristen werden in jedem Fall individuell in der Bestellung vereinbart und vom Verkäufer bestätigt.
5.4 Die Lieferung erfolgt über die auf der Seite Versand und Zahlungen aufgeführten Frachtführer (GLS, Nova Poshta, FedEx, UPS). Verfügbare Optionen und Tarife werden für jede Bestellung bestätigt.
6. Garantien und Mängelansprüche
6.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Waren für den vom Hersteller der Waren bestätigten Zeitraum ab Kaufdatum frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Waren verschiedener Marken, die vom Verkäufer geliefert werden, können vollständig unterschiedliche Garantiebedingungen haben. Der Verkäufer garantiert, dass die Waren handelsüblich sind und den mit den Waren gelieferten Spezifikationen und Dokumentationen entsprechen. Weitere Einzelheiten zu den Garantiebedingungen des Verkäufers sind auf der offiziellen Website b2b.pilotix.eu im Abschnitt Garantie- und Reklamationsverfahren beschrieben, gültig zum Datum der Bestellbestätigung durch den Verkäufer. Mängelansprüche richten sich nach §§ 2099 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sofern nicht anders geregelt.
6.2 Der Käufer kann als mangelhaft festgestellte Waren zurücksenden. Der Käufer hat von seinen Kunden zurückgesandte mangelhafte Waren zu sammeln und in regelmäßigen Abständen zur Reparatur oder zum Austausch an den Verkäufer zu senden. Der Käufer füllt zunächst ein RMA-Formular aus und sendet es an den Verkäufer. Die Rücksendung muss vom Verkäufer in Form eines RMA-Dokuments genehmigt werden. Ist eine Fernreparatur nicht möglich, sendet der Käufer die Waren nach Bestätigung der Rücksendung durch den Verkäufer an den Verkäufer zurück. Der Käufer trägt alle Transportkosten und das Risiko der Beschädigung bei der Rücksendung mangelhafter Waren an den Verkäufer. Ist die Ware während der Garantiezeit aufgrund eines Herstellungsfehlers defekt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Transportkosten durch Abzug des Betrags von der nächsten fälligen Zahlung. Zurückgesandte Waren werden je nach Fall vom Verkäufer repariert oder ersetzt. Eine Gutschrift wird nur ausgestellt, wenn weder Reparatur noch Austausch innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen durchgeführt werden können. Das detaillierte Verfahren ist auf der Seite Garantie- und Reklamationsverfahren beschrieben, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.
6.3 Vor dem Versand an den Kunden werden alle Waren geprüft und getestet. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch den Transporteur verursacht werden können. Bitte prüfen Sie die Waren sofort nach Erhalt. Sind die Waren beschädigt, nehmen Sie sie nicht an.
7. Exportkontrolle und Sanktions-Compliance
7.1 Definitionen. Für die Zwecke dieses Artikels gilt:
(a) „Anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsgesetze“ bezeichnet insbesondere die Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die Verordnung des Rates (EU) Nr. 833/2014 (Russland), Nr. 765/2006 (Belarus), Nr. 267/2012 (Iran) und andere restriktive Maßnahmen der EU, UN-Sanktionen, die tschechischen Gesetze Nr. 594/2004 Slg., Nr. 228/2005 Slg., Nr. 69/2006 Slg., das Gesetz Nr. 1/2023 Slg. (Sanktionsgesetz) und dessen Durchführungsbestimmungen sowie alle „Catch-all“-Entscheidungen und Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/821 erlassen werden, jeweils in der geltenden Fassung;
(b) „Sanktionierte Destination“ bezeichnet jedes Land, Gebiet oder jede Region, das beziehungsweise die umfassenden restriktiven Maßnahmen der EU oder der UN unterliegt, insbesondere die Russische Föderation, die Republik Belarus, die Islamische Republik Iran, die Demokratische Volksrepublik Korea, Syrien, Kuba, die Krim sowie die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Oblaste Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson;
(c) „Sanktionierte Person“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die auf der konsolidierten Sanktionsliste der EU, der konsolidierten Liste der UN, der OFAC-SDN-Liste oder der OFSI-Konsolidierten Liste oder auf der nationalen Sanktionsliste der Tschechischen Republik gemäß Gesetz Nr. 1/2023 Slg. aufgeführt ist, oder die zu 50 % oder mehr von einer oder mehreren solchen Personen gehalten oder von diesen kontrolliert wird;
(d) „Waren“ bezeichnet die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren, Komponenten, Ersatzteile, Software, Technologien und technischen Daten.
7.2 Erklärungen und Garantien des Käufers. Der Käufer erklärt und garantiert zum Datum des Kaufvertrags, an jedem Datum, an dem eine Bestellung aufgegeben wird, sowie zum Datum der Lieferung der Waren, dass:
(a) weder der Käufer noch einer seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten, wirtschaftlichen Eigentümer mit einer direkten oder indirekten Beteiligung von 25 % oder mehr, noch eine andere dem Käufer bekannte Person, die den Käufer direkt oder indirekt kontrolliert, noch Mutter- oder Tochtergesellschaften eine sanktionierte Person sind;
(b) der Käufer nicht in einer sanktionierten Destination gegründet, registriert, ansässig oder hauptsächlich tätig ist;
(c) der Käufer weder direkt noch indirekt im Namen, zugunsten oder auf Weisung einer sanktionierten Person oder einer in einer sanktionierten Destination ansässigen Person handelt;
(d) der Käufer über alle Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen verfügt, die nach den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen sowie nach den Gesetzen des Landes seiner Niederlassung für seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Waren erforderlich sind;
(e) der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die:
(i) eine Genehmigungspflicht nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/821 (Catch-all) auslösen könnten;
(ii) bedeuten könnten, dass die Waren für eine militärische Endverwendung oder für eine Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen bestimmt sind oder bestimmt sein könnten; oder
(iii) einen Verstoß gegen eine Beschränkung aus den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen darstellen könnten;
(f) der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Anfrage alle Unterstützung zu leisten, die für die Erfüllung der Pflichten des Verkäufers gegenüber den zuständigen Behörden erforderlich ist, insbesondere gegenüber dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik, den Zollbehörden und dem Finanzanalyseamt, einschließlich der Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Lieferverifizierung oder von Endverwendungsbescheinigungen für die Waren.
7.3 Fortdauer der Garantien. Die Garantien und Pflichten nach Artikel 7.2 gelten an jedem Datum der Bestellung, des Abschlusses des Kaufvertrags und der Lieferung der Waren als wiederholt. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich über jede Tatsache zu informieren, die dazu führen kann, dass eine dieser Garantien und/oder Pflichten unwahr, unvollständig oder irreführend wird.
7.4 Grundlegendes Verbot. Der Käufer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt zu verkaufen, zu liefern, zu übertragen, auszuführen oder anderweitig bereitzustellen: (a) die Waren in ihrer ursprünglichen Form, in geänderter Form oder als Bestandteil eines Zwischen- oder Endprodukts; noch (b) ein Produkt, einen Artikel, ein System oder eine Technologie, in die die Waren ganz oder teilweise integriert wurden, an eine sanktionierte Destination, eine sanktionierte Person oder zu deren Verwendung, unabhängig davon, ob der Zweck zivil, kommerziell, wissenschaftlich, militärisch oder anderer Art ist.
7.5 Verbot der Umgehung. Der Käufer verpflichtet sich, nicht wissentlich an einer Transaktion, Vereinbarung oder einem System teilzunehmen, diese zu erleichtern oder einzugehen, deren Zweck oder Wirkung die Umgehung einer Beschränkung nach diesen Bedingungen oder den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen ist oder vernünftigerweise erwartet werden kann, insbesondere über Zwischenjurisdiktionen, Briefkastenfirmen, Umschlagplätze oder Käufer, die nicht wirtschaftliche Eigentümer sind.
7.6 No-Russia-Klausel (Art. 12g der Verordnung 833/2014). Soweit die Waren in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung des Rates (EU) Nr. 833/2014 fallen, verpflichtet sich der Käufer, die Waren weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, zu liefern, zu übertragen oder auszuführen. Der Käufer hat angemessene Überwachungsmechanismen einzuführen, die geeignet sind, Handlungen seiner Vertragspartner zu erkennen, die die Wirkung dieser Klausel vereiteln würden, und hat den Verkäufer unverzüglich über jeden Verstoß oder versuchten Verstoß zu informieren.
7.7 Verbotene Endverwendungen. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht zu verwenden und ihre Verwendung nicht zuzulassen für Zwecke, die den Beschränkungen des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen, oder für andere Zwecke, die nach den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen verboten sind, einschließlich der Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen oder im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen.
7.8 Weiterverkauf der Waren als solche. Der Käufer ist berechtigt, die Waren in ihrer ursprünglichen Form an Personen außerhalb der Europäischen Union nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zu verkaufen. Der Verkäufer erteilt seine schriftliche Zustimmung innerhalb von zehn (10) Werktagen, sofern diese Zustimmung nicht ordnungsgemäß aufgrund eines Konflikts mit den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen verweigert wird.
7.9 Absolutes Verbot gegenüber sanktionierten Destinationen und Personen. Ungeachtet Artikel 7.8 und unabhängig von der Form der Waren, ob als solche oder als Bestandteil eines Endprodukts, verpflichtet sich der Käufer, die Waren oder Endprodukte, die die Waren enthalten, weder direkt noch indirekt zu übertragen, zu verkaufen, zu liefern, auszuführen oder bereitzustellen: (i) an eine sanktionierte Destination oder eine dort befindliche Person oder zu deren Vorteil; (ii) an eine sanktionierte Person oder zu deren Vorteil; (iii) zur Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen; (iv) in sonstiger Weise, die einen Verstoß gegen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze darstellt.
7.10 Endprodukte, die die Waren enthalten. In Bezug auf Endprodukte, in die die Waren integriert sind, trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für: (i) die Klassifizierung des Endprodukts nach den anwendbaren Exportkontrollregelungen; (ii) die Einholung aller Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für Herstellung, Ausfuhr, Wiederausfuhr und Übertragung erforderlich sind; (iii) die Einhaltung aller Endnutzer- und Endverwendungsbeschränkungen, die für ein solches Produkt gelten; und (iv) die Einhaltung der in Artikel 7.9 genannten Sanktionsbeschränkungen.
7.11 Weitergabe an nachfolgende Vertragspartner. Bei jedem rechtmäßigen Weiterverkauf oder jeder Übertragung der Waren sowie von Endprodukten, die die Waren enthalten, hat der Käufer in den jeweiligen Vertrag mit dem nachfolgenden Vertragspartner Verpflichtungen aufzunehmen, die Folgendes vorsehen: (i) das Verbot, die Waren in ihrer ursprünglichen Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers außerhalb der Europäischen Union zu übertragen; (ii) das absolute Verbot, die Waren oder Endprodukte, die die Waren enthalten, an sanktionierte Destinationen, an sanktionierte Personen, zur Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder in sonstiger Weise zu übertragen, die einen Verstoß gegen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze darstellt; und (iii) die Verpflichtung eines solchen nachfolgenden Vertragspartners, bei jeder weiteren Übertragung gleichwertige Verpflichtungen in seine eigenen Verträge aufzunehmen.
7.12 Pflicht zur Meldung verdächtiger Umstände. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich über alle Umstände zu informieren, die den begründeten Verdacht begründen, dass die Waren oder Endprodukte, die die Waren enthalten, ganz oder teilweise für eine sanktionierte Destination, eine sanktionierte Person oder eine mit diesem Artikel unvereinbare Verwendung bestimmt sind.
7.13 Auskunftsrechte. Auf begründete schriftliche Anfrage des Verkäufers hat der Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Zugang der Anfrage dem Verkäufer die Informationen bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Artikels zu überprüfen und dem Verkäufer die Erfüllung seiner Pflichten nach den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen zu ermöglichen. Der Käufer hat eigene Aufzeichnungen über Transaktionen mit den Waren zu führen, die der Art seines Geschäfts angemessen sind, und sämtliche Unterlagen zu den Waren, einschließlich Bestellungen, Rechnungen, Lieferscheinen, Endverwendungsbescheinigungen und Aufzeichnungen über Weiterverkäufe, für mindestens fünf (5) Jahre ab dem Datum der jeweiligen Lieferung aufzubewahren.
7.14 Aussetzung und Kündigung. Der Verkäufer ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung oder Vertragsstrafe Lieferungen auszusetzen oder den Kaufvertrag zu beenden, wenn: (i) der Käufer diesen Artikel wesentlich verletzt; (ii) der Käufer zu einer sanktionierten Person wird oder in das Eigentum oder unter die Kontrolle einer sanktionierten Person gerät; oder (iii) die weitere Leistung des Verkäufers gegen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze verstoßen würde. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge einer solchen Aussetzung oder Beendigung entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Verkäufers. Der Verkäufer informiert den Käufer über die Gründe der Aussetzung oder Beendigung, soweit dies nicht gegen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze verstößt.
7.15 Freistellung. Der Käufer stellt den Verkäufer, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter von sämtlichen Verlusten, Verbindlichkeiten, Bußgeldern, Vertragsstrafen, Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten, frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Käufers gegen diesen Artikel oder gegen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze ergeben.
7.16 Vertragsstrafe. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer für jeden einzelnen Verstoß gegen die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen des Käufers eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000 (einhunderttausend Euro) zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe lässt das Recht des Verkäufers auf vollständigen Schadensersatz gemäß Artikel 7.15 unberührt.
7.17 Vorrang und Fortgeltung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Artikel und den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hat dieser Artikel in Fragen der Exportkontrolle und Sanktionen Vorrang. Die Pflichten nach diesem Artikel gelten auch nach Beendigung des Kaufvertrags fort.
7.18 EU-Blocking-Verordnung. Nichts in diesem Artikel verlangt oder ist so auszulegen, dass eine in der Europäischen Union niedergelassene Partei verpflichtet wäre, in einer Weise zu handeln, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates (EU-Blocking-Verordnung) verboten ist.
7.19 Endnutzerbestätigung. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer eine unterzeichnete Endnutzerbestätigung zu verlangen, in der die allgemeine beabsichtigte Verwendung der Waren erklärt und die Einhaltung internationaler Sanktionsvorschriften durch den Käufer bestätigt wird. Diese Bestätigung ist zwölf (12) Monate gültig und gilt für alle gelieferten Waren sowie für alle während dieses Zeitraums ausgestellten Rechnungen und Lieferscheine. Der Käufer verpflichtet sich, sie alle zwölf (12) Monate zu erneuern und bei jeder wesentlichen Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Die Nichtvorlage oder Nichterneuerung der Bestätigung berechtigt den Verkäufer, Lieferungen auszusetzen, bis die Bestätigung vorgelegt wird.
8. Besondere Bestimmungen
8.1 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, Auslassungen und technische Schwierigkeiten bei der Nutzung der Website, die beim Betrieb von E-Commerce-Diensten auftreten können. Wenn der Verkäufer von einer Ungenauigkeit des Inhalts erfährt und eine Korrektur technisch möglich und wirtschaftlich angemessen ist, wird der Inhalt kurzfristig korrigiert.
9. Schutz personenbezogener Daten
9.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. Der Verkäufer hat eine Datenschutzrichtlinie gemäß der DSGVO verabschiedet, die auf der Website b2b.pilotix.eu verfügbar ist. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie des Verkäufers festgelegt.
9.2 Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags personenbezogene Daten von Vertretern, Kontaktpersonen und anderen natürlichen Personen verarbeitet werden, die im Namen oder zugunsten der Parteien handeln (nachfolgend „betroffene Personen“).
9.3 Jede Partei handelt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 9.2 als unabhängiger Verantwortlicher. Die Parteien beabsichtigen nicht, personenbezogene Daten in einem Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter-Verhältnis zu verarbeiten, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich in einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung etwas anderes vereinbaren.
9.4 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet: Abschluss, Erfüllung und Verwaltung des Kaufvertrags; Erfüllung gesetzlicher Pflichten der Parteien, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern, Exportkontrolle und internationale Sanktionen; sowie Schutz berechtigter Interessen der Parteien, insbesondere Betrugsprävention, Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Kaufvertrag und Nachweis der Einhaltung des Kaufvertrags sowie der anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze.
9.5 Stellt eine Partei der anderen Partei personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder anderer betroffener Personen zur Verfügung, erklärt und garantiert sie, dass sie zur Offenlegung dieser Daten berechtigt ist und alle Informationspflichten gegenüber diesen betroffenen Personen erfüllt hat.
9.6 Jede Partei leistet der anderen Partei angemessene Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Datenschutzes, insbesondere bei der Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte, bei der Behandlung von Sicherheitsvorfällen und etwaigen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, soweit solche Vorfälle beide Parteien betreffen, sowie bei der Erfüllung von Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden, soweit diese Pflichten die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag betreffen.
9.7 Soll eine Partei im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten für die andere Partei tätig werden, schließen die Parteien vor Beginn einer solchen Verarbeitung eine gesonderte schriftliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
9.8 Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Pflichten der Parteien nach Artikel 7 (Exportkontrolle und Sanktionen) unberührt. Zum Zweck des Nachweises der Einhaltung der anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze sind die Parteien berechtigt, personenbezogene Daten in dem Umfang und für den Zeitraum zu verarbeiten, der innerhalb der in diesem Artikel festgelegten Grenzen erforderlich ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Kaufvertrag sowie alle Rechtsverhältnisse, die sich aus ihm ergeben oder mit ihm im Zusammenhang stehen, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, Streitigkeiten gütlich und nach Treu und Glauben beizulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, werden endgültig vor den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden, deren örtliche Zuständigkeit sich nach dem Sitz des Verkäufers richtet.
10.3 Haftungsbeschränkung. Die gesamte kumulative Haftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist auf den Betrag begrenzt, der den vom Käufer an den Verkäufer geleisteten Zahlungen während der zwölf (12) Monate vor dem Ereignis entspricht, das den nachgewiesenen Anspruch ausgelöst hat. In keinem Fall haftet der Verkäufer für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige Folgeschäden. Diese Beschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrags oder der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
10.5 Der Kaufvertrag einschließlich der Geschäftsbedingungen wird vom Verkäufer elektronisch archiviert und ist Dritten nicht zugänglich.
10.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Waren auf Grundlage einer Gewerbeberechtigung zu verkaufen. Die Gewerbeaufsicht wird durch die zuständige Gewerbebehörde ausgeübt.
10.7 Kontakt. Zustelladresse: PARTIZAN SECURITY s.r.o., Křesomyslova 384/17, 140 00 Prag 4 - Nusle, Tschechische Republik. E-Mail: sales@pilotix.eu.
11. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
11.1 Diese Geschäftsbedingungen treten am 2. Juli 2026 in Kraft.
